Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hopf Strategie GmbH
(Amtsgericht Charlottenburg HRB 199239 B, Fuggerstr. 35, 10777 Berlin, Geschäftsführer: Eric Hopf)
1. Allgemeines
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) gelten zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für alle Rechtsgeschäfte der Hopf Strategie GmbH – nachfolgend „Hopf Strategie GmbH“ genannt mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Hopf Strategie GmbH hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die AGB gelten auch dann, wenn die Hopf Strategie GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltlos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB der Hopf Strategie GmbH gelten für alle Bestellungen, egal ob im elektronischen Geschäftsverkehr, schriftlich per Telefon oder auf sonstige Weise. Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht wiederholt gesondert vereinbart werden.
1.3
Die Hopf Strategie GmbH erbringt Leistungen u. a. aus den Bereichen Kommunikationsberatung, Konzeption, Kreation, Text, Entwurf/Layout, Online-Kommunikationsmaßnahmen, PR und Werbemittelproduktion. Die konkreten Bestimmungen der von der Hopf Strategie GmbH zu erbringenden Dienstleistungen und herzustellenden Produkte ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen und Leistungsbeschreibungen der Hopf Strategie GmbH.
1.4
Alle Vereinbarungen der Hopf Strategie GmbH mit dem Kunden zwecks Erfüllung eines Auftrages haben in Textform zu erfolgen. Das gilt auch für die Wirksamkeit von Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
1.5
Mit Erteilung eines Auftrages durch Bestätigung in Textform eines Angebots der Agentur, spätestens jedoch mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen, erkennt der Kunde diese AGB an.
1.6
Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet unter www.hopf-strategie.de verfügbar.
2. Vertragsabschluss und -durchführung
2.1
Eine – auch teilweise – Verwendung der von der Hopf Strategie GmbH mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses vorgestellten bzw. überreichten Arbeitsergebnisse (Präsentation) bedarf der Einwilligung der Hopf Strategie GmbH. Das gilt ebenso für eine Verwendung der diesen Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Ideen, soweit diese in bisherigen Aktivitäten und Produkten des Kunden nicht erkennbar sind.
2.2
Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Hopf Strategie GmbH, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Kunden erhoffter Erfolg. Die Hopf Strategie GmbH ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrages Dritter (insbesondere Subunternehmer und/ oder freier Mitarbeiter) zu bedienen.
2.3
Die Angebote der Hopf Strategie GmbH erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Grundlage der Agenturarbeit ist das vom Kunden bestätigte Angebot der Hopf Strategie GmbH (Arbeitsauftrag) in Textform. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Hopf Strategie GmbH den Arbeitsauftrag durch Bestätigung in Textform oder durch Leistungsausführung annimmt. Die Hopf Strategie GmbH ist jedoch berechtigt, Aufträge des Kunden konkludent und/ oder mündlich anzunehmen. Durch Änderungen und/ oder Ergänzung stehende Mehrkosten sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
2.4
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der beim Vertragsabschluss vorliegenden finalen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Spätere Änderungen des Leistungs- und Kostenumfangs müssen zwischen den Vertragsparteien verbindlich vereinbart werden.
2.5
Leistungs- und Liefertermine müssen von der Agentur mit dem Kunden in Textform vereinbart werden. Auch ihre Änderung bedarf der Textform.
2.6
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Hopf Strategie GmbH, die Erfüllung des vom Kunden erteilten Auftrags um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden wird dadurch nicht begründet.
3. Vergütung
Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige nachträglich entstandenen Abgaben können an den Kunden weiterberechnet werden. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Alle Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen) werden gesondert entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt.
3.1
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Leistungsvergütung, die nach den aktuellen Stundensätzen der Hopf Strategie GmbH berechnet oder als Pauschalvergütung vereinbart wird. Für die Einräumung von urheberrechtlichen und anderen Nutzungsrechten – unabhängig von der Erreichung der Schöpfungshöhe gem. § 2 Urheberrechtsgesetz und auch die von der Hopf Strategie GmbH übergebenen Entwürfe und Reinzeichnungen betreffend – wird eine Lizenzvergütung gesondert vereinbart, soweit sie nicht ausdrücklich Teil der Pauschalvergütung ist.
3.2
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 % – über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Mahnkosten und die Kosten anwaltlicher Tätigkeit sind vom Kunden zu tragen. Sofern der Kunde der Hopf Strategie GmbH in Zahlungsverzug ist, ist die Hopf Strategie GmbH berechtigt, dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen zu untersagen und sein Eigentumsrecht an allen nicht vollständig bezahlten Leistungen abzuerkennen. Die Hopf Strategie GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Bearbeitung des Auftrages bis zur Bezahlung einstellen und für die restlichen Arbeiten Vorauszahlungen verlangen.
3.3
Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst sie mehrere abgrenzbare Einheiten, kann die Agentur gegenüber dem Kunden Abschlagzahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen, auch wenn sie nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen, in Rechnung stellen.
3.4
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, hat der Kunde der Hopf Strategie GmbH alle dadurch angefallenen Kosten zu ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.
3.5
Bei Stornierung des Auftrags vor Beginn der Realisierung hat die Hopf Strategie GmbH einen Anspruch auf Stornozahlungen in Höhe von 15 % der vertraglich vereinbarten Vergütung. Bei Aufhebung des Vertrages hat die Hopf Strategie GmbH einen Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen und Ausgleich entstandener Kosten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
3.6
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Hopf Strategie GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abrechnungsdatum in Textform zu erheben, ohne dass dadurch die Fälligkeit betroffen ist. Werden innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen geltend gemacht, gilt das als Genehmigung.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1
Dem Kunden der Hopf Strategie GmbH steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt. 5. Urheber- und Nutzungsrechte
5.1
Die Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrechten, Leistungsschutzrechten sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Leistungen der Hopf Strategie GmbH geht nur in dem im Vertrag mit dem Kunden vereinbarten Umfang über. Jede anderweitige, darüber hinaus gehende und/ oder abändernde Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform durch die Hopf Strategie GmbH. In einem solchen Fall ist die Hopf Strategie GmbH berechtigt, die Gestattung von der Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig zu machen.
Solange und soweit nicht abweichend vereinbart, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars im vertraglich vereinbarten Umfang die nicht übertragbaren Nutzungsrechte zur nicht exklusiven, territorial, inhaltlich sowie zeitlich unbeschränkten Nutzung. Eigentumsrechte an von der Hopf Strategie GmbH entwickelten Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebotspreises, können allerdings auf Wunsch des Kunden gegen ein zusätzliches Nutzungshonorar in Höhe von 75% der betroffenen Leistungen der Hopf Strategie GmbH erworben werden (inkl. Übergabe der offenen Arbeitsdaten).
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Hopf Strategie GmbH im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei der Hopf Strategie GmbH. Die räumliche Beschränkung der Übertragung der Nutzungsrechte gilt nicht für die Einräumung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung. 5.2
Die von der Hopf Strategie GmbH hergestellten Werke dürfen nur entsprechend dem Angebot bzw. ergänzenden Abreden in der vereinbarten Nutzungsart und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden nur einfache Nutzungsrechte übertragen. Weitergehende Nutzungen (z.B. Rechteübertragung an Dritte) müssen mit der Hopf Strategie GmbH ausdrücklich vereinbart werden und begründen einen Anspruch auf zusätzliche Nutzungsvergütung. Über den Umfang der Nutzung hat der Kunde der Hopf Strategie GmbH auf deren Verlangen Auskunft zu erteilen.
5.3
Die Hopf Strategie GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel, soweit dies nicht durch gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen wird, angemessen und branchenüblich signieren und im Rahmen der Eigenwerbung darauf hinweisen.
5.4
Arbeiten der Hopf Strategie GmbH, insbesondere Entwürfe und Reinzeichnungen, dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei Reproduktionen bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen eines Werkes – ist unzulässig. Bei Verletzung dieser Vorschrift steht der Hopf Strategie GmbH gegenüber dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 250 % der vereinbarten Nutzungsvergütung zu.
5.5
Schutzrechtliche (insbesondere urheber- und wettbewerbsrechtliche) Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Hopf Strategie GmbH, wenn das ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
5.6
Der Kunde garantiert, dass er zur Nutzung der an die Hopf Strategie GmbH überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster, elektronische Daten usw.) berechtigt ist und Rechte Dritter nicht entgegenstehen.
5.7
Der Kunde übernimmt mit der Abnahme der Leistungen der Hopf Strategie GmbH die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
5.8
Die Hopf Strategie GmbH haftet nicht für Fremdleistungen, die sie namens und im Auftrag des Kunden auf dessen Rechnung an Dritte in Auftrag gibt.
5.9
Solange und soweit durch die Hopf Strategie GmbH Leistungen Dritter zur Erfüllung des Auftrages des Kunden hinzugekauft werden, so werden die Rechte dieser Drittanbieter nach Möglichkeit nach Wunsch des Kunden für den gewünschten Nutzungsumfang erworben.
Die Hopf Strategie übernimmt hierbei keine Haftung für den Rechtsbestand der erworbenen Rechte und tritt nach Aufforderung durch den Kunden sämtliche gegebenenfalls bestehenden Rechte an den Kunden ab. Für sämtliche Ansprüche dieser Dritten stellt der Kunde die Hopf Strategie GmbH frei. Diese Freistellung gilt auch für den Fall, dass der Dritte Ansprüche erhebt, da der Kunde die hinzugekauften Leistungen über den mit der Hopf Strategie GmbH vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwendet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Die Hopf Strategie GmbH behält sich das Eigentum an den übergebenen Arbeitsergebnissen und Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
6.2
An Entwürfen und Zeichnungen werden nur soweit erforderlich Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Eigentumsübertragung erfolgt nicht. Sie sind in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zusendung und etwaige Rücksendungen gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
6.3
Die von der Hopf Strategie GmbH zur Herstellung der Werke oder zur Erbringung seiner sonstigen Leistungen eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithografien, elektronische und andere Datenträger usw., bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Hopf Strategie GmbH.
6.4
Die Hopf Strategie GmbH schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung. Alle für die Erbringung dieser Leistung erforderlichen Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Produktionsdaten usw., die zur Realisierung des Auftrags von der Hopf Strategie GmbH oder in deren Auftrag von Dritten angefertigt werden, verbleiben bei der Hopf Strategie GmbH. Eine Herausgabe dieser Unterlagen kann der Kunde nicht verlangen. Die Übergabe von offenen Daten (z. B. unkompilierter Quellcode, Video-, 3D-, InDesign- und Photoshop-Dateien) zur Weiterbearbeitung durch den Kunden erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird, inklusive einer gesonderten Vergütung. Eine Übertragung von Eigentumsrechten ist hiermit nicht verbunden. Ebenso besteht keine Verpflichtung der Hopf Strategie GmbH, Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Sollte der Kunde eine Herausgabe wünschen, muss dies besonders vereinbart und vergütet werden. Wenn eine Herausgabe an den Kunden erfolgt, ist eine Änderung nur mit vorheriger Zustimmung der Hopf Strategie GmbH gestattet.
Ist die Übergabe sämtlicher Dateien, Arbeitsergebnisse usw. in digitaler Form vereinbart, so genügt die Hopf Strategie GmbH ihrer diesbezüglichen Verpflichtung, wenn sie diese Daten per Datentransfer dem Kunden zur Verfügung stellt.
6.5
Der Kunde stellt der Hopf Strategie GmbH alle für die Realisierung des Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen sind von der Hopf Strategie GmbH sorgsam zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sie dürfen nur zur Realisierung des jeweiligen Auftrages genutzt werden und sind nach dessen Erfüllung an den Kunden zurückzugeben.
7. Sonder- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1
Sonderleistungen, beispielsweise Korrekturlesen von Texten, Umarbeitungen, Änderungen von Reinzeichnungen, notwendige vorbereitende Arbeiten zur Auftragsabwicklung, Produktionsüberwachung usw. können entsprechend dem erforderlichen Zeitaufwand gesondert berechnet werden.
7.2
Werden auf Wunsch des Kunden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln als im Angebot festgehalten angefertigt, erfolgt eine gesonderte Berechnung.
7.3
Die Produktionsüberwachung erfolgt durch die Hopf Strategie GmbH nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Übernimmt die Hopf Strategie GmbH die Produktionsüberwachung, ist sie berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen und Vorgaben des Kunden notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen nach eigenem Ermessen zu erteilen. Für den damit verbundenen Aufwand kann die Hopf Strategie GmbH eine Handlungspauschale berechnen.
7.4
Die Freigabe von Produkten und die Veröffentlichung erfolgt durch den Kunden. Erfolgt die Freigabe auf Veranlassung des Kunden durch die Hopf Strategie GmbH, ist diese von der Haftung freigestellt.
7.5
Von der Hopf Strategie GmbH verauslagte technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Fotosatz, Druck usw., sind nach Abrechnung vom Kunden zu erstatten.
7.6
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Muster und ähnliche, auch elektronische Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst wurden, werden diesem in Rechnung gestellt, auch wenn ein weitergehender Auftrag nicht ausgelöst oder ein erteilter Auftrag storniert wird.
7.7
Kosten für Reisen, die im Zusammenhang mit der Realisierung des Auftrages stehen und mit dem Kunden abgestimmt wurden, sind nach entsprechendem Nachweis der Agentur zu erstatten.
8. Lieferfristen
8.1
Die Hopf Strategie GmbH erfüllt mit der Versendung ihrer vereinbarten Arbeitsergebnisse an den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten ihre Lieferverpflichtungen. Der Kunde trägt unabhängig von der Art des Übermittlungsmediums das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung). 8.2
Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Freigaben, Bereitstellung von Informationen und Unterlagen usw.) erfüllt und die Termine von der Agentur in Textform bestätigt wurden.
8.3
Der Kunde ist verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszieles mitzuwirken und der Hopf Strategie GmbH rechtzeitig die zu verwendenden Informationen bereitzustellen, Entwürfe zu prüfen und freizugeben, solange und soweit dies zur Leistungserbringung durch die Hopf Strategie GmbH erforderlich ist. Der Kunde ist auch verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mediadaten der Hopf Strategie GmbH in einem digitalen Format in branchenüblicher Art und Weise zu überlassen. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug, ist die Hopf Strategie GmbH zur Einhaltung der vereinbarten Termine nicht verpflichtet. Die Hopf Strategie GmbH kann ungeachtet anderer aus dem Verzug des Kunden entstehender Ansprüche eine Verlängerung der Fristen für den Zeitraum beanspruchen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
8.4
Gerät die Hopf Strategie GmbH mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach deren ergebnislosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
8.5
Die Hopf Strategie GmbH haftet nicht für die Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen wegen höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse. Unter höherer Gewalt sind insbesondere nicht vorhersehbare Ereignisse wie Pandemien, Bürgerkriege, Naturkatastrophen, Währungs- und Handlungsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen etc. zu sehen.
Ist die sich daraus ergebende Behinderung nicht vorübergehend, kann die Hopf Strategie GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bei Behinderungen vorübergehender Dauer verlängert sich die Frist entsprechend.
9. Abnahme
Solange und soweit ein konkreter Erfolg durch Zurverfügungstellung eines bestimmten
Arbeitsergebnisses geschuldet ist, so ist der Kunde verpflichtet, das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel an dem Werk vorliegen, anderenfalls gilt die Abnahme als erteilt.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme nach Aufforderung durch die Hopf Strategie GmbH binnen 10 Werktagen nicht nach, so gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt, solange und soweit keine wesentlichen Mängel an dem Arbeitsergebnis vorhanden sind.
10. Social Media, SEM und Webhosting
Bei Leistungen der Hopf Strategie GmbH, welche den Bereich Social Media umfassen, weist die Hopf Strategie GmbH den Kunden darauf hin, dass in den AGB und/ oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter gesonderte Regelungen vorhanden sind, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regelt.
Die Hopf Strategie GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Marketing auf diesen Plattformen teilweise nur unter Beschränkungen möglich ist. Herausgeber sowie für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Kunde der Hopf Strategie GmbH. Die Hopf Strategie GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf Social-MediaPlattformen den dortigen Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen entspricht und weist ausdrücklich darauf hin, sich in diesem Bereich rechtlich beraten zu lassen.
Solange und soweit der Kunde SEM bei der Hopf Strategie GmbH in Auftrag gegeben hat, so schuldet die Hopf Strategie GmbH lediglich ein Tätigwerden, ohne einen gesonderten Erfolg zu schulden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Rankings übernommen werden.
Solange und soweit der Kunde auch ein Webhosting der Digitalanwendungen wünscht, so wird dies nicht durch die Hopf Strategie GmbH in eigenen Namen umgesetzt. Die Hopf Strategie GmbH wird vielmehr von dem Kunden ermächtigt, mit einem von der Hopf Strategie GmbH ordnungsgemäß ausgewählten Provider einen Webhosting-Vertrag zu schließen. Vertragspartner des Webhosters ist ausschließlich der Kunde. Die Hopf Strategie GmbH schuldet diesbezüglich nur die fehlerfreie Auswahl eines geeigneten Host-Providers, ist jedoch selbst nicht für das Hosting und die Erreichbarkeit verantwortlich. Die Hopf Strategie GmbH wird den Dienstanbieter, welcher das Webhosting übernimmt, die Wünschen des Kunden im Hinblick auf die Laufzeit und die sonstigen Konditionen mitteilen. Die Hopf Strategie GmbH übernimmt das Hosting für den Kunden selbst nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. In diesem Fall mietet die Hopf Strategie GmbH Managed Server und vermietet an Kunden Hostingleistungen unter. In diesem Fall haftet die Hopf Strategie GmbH nur für eigenes Verschulden, nicht jedoch für ein Verschulden des Dienstanbieters.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1
Die von der Hopf Strategie GmbH übermittelten Arbeitsergebnisse und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich vor jeder Verwendung und Weitergabe zu prüfen und vorhandene Mängel zu rügen. Erfolgen keine unverzüglichen Mängelanzeigen, verliert der Kunde seine möglichen Ansprüche. Werden nach Übergabe von entsprechend dem Auftrag fertiggestellten Werken nicht innerhalb von 10 Werktagen Mängel angezeigt, gilt das Werk als abgenommen.
11.2
Bei rechtzeitig erhobenen und gerechtfertigten Mängelanzeigen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung in angemessener Frist.
11.3
Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutzfähigkeit der gelieferten Ergebnisse und Leistungen haftet die Hopf Strategie GmbH nicht. Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von Arbeitsergebnissen und Durchführung von Maßnahmen. Die Hopf Strategie GmbH ist jedoch verpflichtet, den Kunden auf rechtliche Risiken hinzuweisen, die ihr bekannt geworden sind. Erweist sich eine rechtliche Prüfung durch Experten als erforderlich, trägt nach Absprache die Kosten dafür der Kunde.
11.4
Hat die Hopf Strategie GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt, obwohl sie diesen auf Risiken hingewiesen hat, stellt der Kunde sie von Ansprüchen Dritter frei.
11.5
Mit der Genehmigung von Entwürfen und Zeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe und Zeichnungen besteht keine Haftung der Hopf Strategie GmbH.
11.6
Für vom Kunden gestellte Bilder, Daten und Texte usw. übernimmt die Hopf Strategie GmbH keine Haftung.
11.7
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, wenn sich die Haftung nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen ergibt. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nicht ein Schaden aus einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit erfolgt ist.
11.8
Gibt die Hopf Strategie GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag, sind die beauftragten Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Hopf Strategie GmbH. Eine Haftung für deren Leistungen und Arbeitsergebnisse ist, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ausgeschlossen.
11.9
Solange und soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, ist die Hopf Strategie GmbH berechtigt, den Kunden zum Abschluss des Vertrages mit Drittunternehmen zu vertreten. Drittunternehmer sind beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, Anzeigenblätter, Druckfirmen, Webhosting-Anbieter usw. In einem solchen Falle kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden der Hopf Strategie GmbH und dem Drittanbieter zustande. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis kann der Kunde nur unmittelbar gegenüber dem Drittanbieter geltend machen. Der Kunde ist insofern auch verpflichtet, Leistungen dieser Drittanbieter zu überprüfen, freizugeben und/ oder abzunehmen. Beauftragt der Kunde die Hopf Strategie GmbH mit einer solchen Überprüfung/ Freigabe und/ oder Abnahme, kann der Kunde Einwendungen hieraus gegenüber der Hopf Strategie GmbH nicht mehr herleiten. Für die Betreuung darf die Hopf Strategie GmbH eine angemessene ServiceFee berechnen.
12. Rücktritt durch die Hopf Strategie GmbH
Die Hopf Strategie GmbH hat das Recht, die Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Bezahlung der Leistungen durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall hat die Hopf Strategie GmbH dem Kunden dies mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, eine geeignete und taugliche Sicherheit zu stellen.
Ein Rücktritt der Hopf Strategie GmbH ist nicht möglich, soweit und solange die Hopf Strategie GmbH die gestellte Sicherheit akzeptiert. Ist die Hopf Strategie GmbH durch höhere Gewalt, oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse an der Erbringung der vereinbarten Leistung dauerhaft (8 Wochen) behindert und hat die Hopf Strategie GmbH diesen Umstand nicht zu vertreten, ist sie zum Rücktritt berechtigt ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen.
Übt die Hopf Strategie GmbH das ihr nach dieser Vorschrift zustehende Rücktrittsrecht aus, so sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit sie nicht aus vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz stehen.
13. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
13.1
Die Hopf Strategie GmbH ist verpflichtet, sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zugänglichen Unterlagen und Informationen, die unzweifelhaft als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit das für die Vertragserfüllung nicht notwendig ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
13.2
Ebensolche Verpflichtungen bestehen für den Kunden hinsichtlich von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Hopf Strategie GmbH.
14. Sonstiges
14.1
Vorlagen, Druckträger, Dateien und andere zur Wiederverwendung geeignete Gegenstände und elektronisch gespeicherte Leistungen werden mindestens drei Monate nach der Auslieferung unentgeltlich aufbewahrt. Sollte der Kunde eine längere Aufbewahrung wünschen, ist das gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
14.2
Der Kunde ist verpflichtet, eventuell entstehende Gebühren von Verwertungsgesellschaften abzuführen bzw. soweit sie von der Agentur verauslagt wurden, dieser gegen Nachweis zu erstatten. Gleiches gilt für eventuell fällig werdende Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse.
15. Vertragsdauer und Kündigungsfristen
Der Vertrag wird für die in den Vertragsdokumenten genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. 16. Schlussbestimmungen
16.1
Ansprüche aus dem Vertrag können vom Kunden nicht abgetreten werden.
16.2
Auf sämtliche Verträge mit der Hopf Strategie GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Berlin.
16.3
Sämtliche Änderungen eines mit der Hopf Strategie GmbH geschlossenen Vertrages – wie auch die Eingehung eines Vertrages – bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.